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Partnervereinbarung

VINCHIN NICHT EXKLUSIVER WIEDERVERKÄUFER PARTNER VERTRAG

 

Dieses Wiederverkäuferpartnerabkommen (nachfolgend "VEREINBARUNG" genannt) wird von und zwischen CHENGDU VINCHIN TECHNOLOGY CO., LTD, einer chinesischen beschränkten Kooperation mit Sitz in F4, Block 8, National Information Security Industry Park No.333 YunHua Road, High-Tech Zone, Chengdu, China (nachfolgend "Partei A" genannt) und dem in der Online-Anwendung eingegebenen Firmennamen (nachfolgend „Partei B“ genannt) mit dem Hauptgeschäftssitz an der in der Online-Anwendung eingegebenen Firmenadresse ("Territorium") unterzeichnet.

Dieses Abkommen wird zwischen den betroffenen Parteien auf der Grundlage von Gleichberechtigung und gegenseitigem Nutzen abgeschlossen, um das Geschäft auf den gegenseitig vereinbarten Bedingungen zu entwickeln, wie folgt:

 

1. DEFINITIONEN

1.1. Die Produkte: bezeichnet die von Partei A entwickelten Produkte unter ihrer Marke, die von Partei B im Gebiet verkauft werden.

1.2. Gebiet: bedeutet den Bereich, in dem Party B die Produkte vermarkten, bewerben und verkaufen kann.

 

2. GEBIET

Vorbehaltlich der hier festgelegten Bedingungen ermächtigt Partei A hiermit Partei B, ihre in Abschnitt 3 ("PRODUKTE") aufgeführten Produkte als exklusiver Wiederverkäufer von Partei A im Gebiet zu verkaufen. Partei B darf die Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Partei A nicht außerhalb des Gebiets bewerben, verkaufen oder versenden. Das Gebiet darf nach Unterzeichnung des Vertrages nicht geändert werden. Im Falle einer Änderung muss der Vertrag erneut unterzeichnet werden.

 

3. PRODUKTE

Die in dieser Vereinbarung genannten Produkte sind die folgenden Produkte, sofern keine spezielle Erklärung vorliegt:

Produktname

Ausgabe Beschreibung

Vinchin Backup & Recovery

Standard

Vinchin Backup & Recovery

Unternehmen

Hinweis: Diese Vereinbarung ist nicht auf eine bestimmte Softwareversion von Vinchin Backup & Recovery beschränkt, die derzeit veröffentlichte Version hat Vorrang.

 

4. VERANTWORTUNG UND PFLICHT

Party B soll sich bemühen, auf eigene Kosten, die Produkte im Gebiet zu verkaufen, zu bewerben und den Umsatz zu steigern. Party B wird alle Anforderungen erfüllen, die in einer Preisliste oder anderen von Party A herausgegebenen Literatur festgelegt sind. Alle kommerziellen Bedingungen der von Party B unterzeichneten Bestellung sollten den Anforderungen von Party A entsprechen. Falls keine Einigung erzielt werden kann, hat Party A das alleinige Recht und die alleinige Entscheidungsbefugnis, die Bestellung zu modifizieren, abzulehnen und zu stornieren.

4.1. Unterstützung und Dienstleistungen

Party B ist verantwortlich, Kundenanfragen innerhalb von maximal vierundzwanzig (24) Stunden zu beantworten.

Party A wird Installation und Nachinstallationsunterstützung und -services erbringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fernunterstützung bei Software-Updates und Debugging, Bereitstellung von Vorschlägen für das Backup-Lösungsdesign, Online-Bereitstellung und Installationsanleitung, um Party B dabei zu helfen, seine Kunden besser zu betreuen und sein Geschäft auszubauen.

4.2. Schulung

Party B hat ausreichendes und geschultes Servicepersonal zur Verfügung zu stellen, um die Produkte im Gebiet zu warten, und soll Party As angemessenen Schulungsanforderungen bezüglich des Trainings gerecht werden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Erlangung des allgemeinen und speziellen technischen Wissens für den Verkauf und Service der Produkte durch das Servicepersonal. Party A wird Online-Schulungen für Party Bs Vertriebs- und Servicepersonal bereitstellen. Falls eine Schulung vor Ort notwendig ist, wird Party A die Schulungskurse am Standort von Party A arrangieren, wobei die Unterkunft und Verpflegungskosten von Party A übernommen werden.

4.3. Förderung

Party B wird sich nach besten Kräften bemühen, die Produkte in seinem Gebiet zu vermarkten und zu bewerben, einschließlich: (a) der Teilnahme von Party B an Messen, auf denen die Produkte beworben werden, (b) der Auflistung der Produkte in den Produktlisten von Party B und Party B's anderen Marketingmaterialien, (c) der Werbung für die Produkte in Fachzeitschriften, Magazinen und anderen geeigneten Publikationen und (d) auf Anfrage von Party A, der Übersetzung und Verteilung von Party A's Pressemitteilungen und anderen Werbe- und Verkaufsmaterialien auf dem Markt.

4.4. Marketingpraktiken

Party B wird jederzeit professionell handeln und gemäß diesem Vertrag und den von Party A herausgegebenen Richtlinien handeln. Party B wird: (a) das Geschäft in einer Weise betreiben, die sich jederzeit positiv auf die Produkte sowie den guten Namen, den Ruf und das Ansehen von Party A auswirkt; (b) täuscherische, irreführende oder unethische Praktiken vermeiden, die Party A, die Produkte oder die Öffentlichkeit schädigen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verunglimpfung von Party A oder den Produkten; und (c) keine falschen oder irreführenden Darstellungen hinsichtlich Party A oder der Produkte machen.

4.5. Werbematerialien

Party B stimmt der Auflistung seines Firmennamens, seiner Adresse, Telefonnummer und Website-Adressen in den Werbe- und Promotionsmaterialien von Party A zu, wie von Party A nach eigenem Ermessen festgelegt, einschließlich Produktliteratur und Party A-Websites. Während der Laufzeit dieses Vertrags stellt Party A Party B Marketing- und technische Informationen über die Produkte, Broschüren, Unterrichtsmaterialien, Werbeliteratur und andere Produktinformationen zur Verfügung, wobei alle Materialien in englischer Sprache vorliegen. Party B darf die Werbematerialien nur zu Werbezwecken und zur Förderung der Produkte auf dem Markt in seinem Gebiet verwenden. Ungeachtet anderweitiger Bestimmungen ist es Party B ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Party A nicht gestattet, selbst erstellte Werbematerialien in Bezug auf Party A oder die Produkte zu verteilen.

 

5. BERÜCKSICHTIGUNG, BESTELLUNGEN UND LIEFERUNG

Partei B's ursprünglicher Preis ("Preis") für Produkte wird gemäß einer nachfolgenden Produkt- und Preisvereinbarung festgelegt, nachdem Partei B den Antrag eingereicht hat. Partei B erkennt an, dass Partei A das Recht hat, jederzeit und von Zeit zu Zeit alle Produkt-Preise zu ändern. Partei A wird Partei B mindestens DREISSIG (30) Tage vor dem jeweiligen Wirksamkeitsdatum schriftlich über jede Preisänderung benachrichtigen. Der Preis zum Zeitpunkt des Erhalts von Partei B der Mitteilung über eine solche Preisanpassung bleibt für alle Bestellungen und registrierten Deals, die vor diesem wirksamen Tag bei Partei A eingegangen sind, gültig.

Partei A versendet die Produkte nach Annahme der schriftlichen Bestellung und der vollständigen Zahlung von Partei B, sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart. Partei B bezahlt die Produkte in US-Dollar in unmittelbar verfügbaren Mitteln per Überweisung oder auf andere von Partei A genehmigte Weise.

Die Bestellungen werden von Party A über das Internet versandt. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, trägt Party B alle Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung. Alle Fracht-, Versicherungs-, Zoll- und Steuergebühren im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Produkten durch Party B werden von Party B bezahlt. Party B wird Party A von jeglicher Verpflichtung freistellen, jegliche Arbeitgeber-Sozialabgaben, Quellensteuern, Sozialversicherungsabgaben oder andere Steuern, Abgaben oder Gebühren an staatliche Stellen zu zahlen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung durch Party B entstehen könnten und von jeglichem Schaden, Verlust, Haftung und Aufwand (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Prozesskosten), die daraus resultieren, freistellen.

 

6. EIGENTUM

Zwischen Partei A und Partei B verbleiben alle Rechte, Titel und Interessen an den Produkten und den dazugehörigen Werbematerialien und Dokumentationen von Partei A, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Urheberrechte, Patentrechte, Marken- und Dienstleistungsmarkenrechte, Geschäftsgeheimnisrechte und andere geistige Eigentumsrechte, bei Partei A, und diese Gegenstände dürfen nur gemäß den ausdrücklich hierin zugelassenen Bedingungen von Partei B verwendet werden. Partei B darf keine Copyright-, Marken- oder andere Hinweise auf Eigentumsrechte, die in den Produkten, Werbematerialien und/oder Dokumentationen von Partei A enthalten sind, entfernen, verändern oder anderweitig modifizieren.

 

7. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

7.1. "Vertrauliche Informationen" definiert.

"Vertrauliche Informationen" umfassen: (a) die Produkte; (b) alle personenbezogenen Daten oder Informationen in Bezug auf Kunden; (c) jegliche Informationen, die von Partei A an Partei B offengelegt werden, in welchem Format auch immer, und die entweder als vertraulich und/oder proprietär bezeichnet werden oder vernünftigerweise als solche angesehen werden können; (d) alle Notizen, Auszüge, Analysen oder Materialien, die von Partei B erstellt werden und Kopien vertraulicher Informationen oder abgeleitete Werke davon sind oder aus denen vertrauliche Informationen abgeleitet oder anderweitig verstanden werden können; und (e) die Bedingungen dieser Vereinbarung. "Vertrauliche Informationen" beinhaltet keine Informationen, die von Partei A an Partei B übermittelt werden und die Partei B anhand schriftlicher Nachweise eindeutig nachweisen kann: (x) von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt sind; (y) ohne eigenes Handeln oder Unterlassen von Partei B allgemein bekannt wird; oder (z) von Partei B unabhängig von der Verwendung vertraulicher Informationen entwickelt wurden.

7.2. Pflichten von Partei B

Party B wird vertrauliche Informationen nur für den in dieser Vereinbarung ausdrücklich genehmigten Zweck verwenden. Mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehenen Fälle wird Party B vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben und alle vertraulichen Informationen mit demselben Maß an Sorgfalt behandeln und schützen, wie es für die eigenen vertraulichen Informationen von vergleichbarer Bedeutung verwendet wird, jedoch niemals mit geringerer Sorgfalt. Mit Ausnahme der ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehenen Fälle wird Party B keine Kopien von vertraulichen Informationen, ganz oder teilweise, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Party A anfertigen oder anfertigen lassen. Im Falle, dass Party B gesetzlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen offenzulegen, wird Party B Party A über die erforderliche Offenlegung rechtzeitig benachrichtigen, mit Party A bei der Ergreifung angemessener Schutzmaßnahmen zusammenarbeiten und die Offenlegung so vornehmen, dass der Schutz der vertraulichen Informationen vor weiterer Offenlegung maximiert wird.

 

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

MIT AUSNAHME DER AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, FALLS ZUTREFFEND, DIE DEM ENDNUTZER IM ANWENDBAREN ENDNUTZER-LIZENZVERTRAG DER PARTEI A GEWÄHRT WERDEN, GIBT PARTEI A KEINE WEITEREN GARANTIEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN PRODUKTEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND. PARTEI A LEHN SUCH AND SCHRÄNK ALLFÄLLIGE KONKLUDENTEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE KONKLUDENTEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER GEBRAUCH UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. KEINE PERSON IST AUTORISIERT, IRGENDWELCHE ANDEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN HINSICHTLICH DER PRODUKTE ODER DER MEDIEN, AUF DENEN DIE PRODUKTE BEREITGESTELLT WERDEN, ZU MACHEN. PARTEI B GIBT IM NAMEN VON PARTEI A KEINE GARANTIE, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, AB.

 

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

PARTY A's gemeinsame Haftung gegenüber PARTY B gemäß diesem Vertrag, sei es wegen Vertragsverletzung oder im Delikt, ist auf den von PARTY B für die Kopie des Produkts bezahlten Preis beschränkt, der Anlass zur Forderung gibt. In keinem Fall haftet PARTY A für indirekte, strafende, spezielle, zufällige oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit oder aus diesem Vertrag resultieren (einschließlich Geschäftsverlust, Umsatz, Gewinne, Nutzung, Daten oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen), unabhängig von der Haftungstheorie, selbst wenn PARTY A zuvor auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, und selbst wenn ein hierin vorgesehenes alleiniges Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

 

10. SCHADENERSATZ DURCH PARTEI B

Partei B wird Partei A von jeglichen Ansprüchen, Schäden und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und Gerichtskosten) jeglicher Dritter entschädigen, verteidigen und schadlos halten, die durch Handlungen oder Unterlassungen von Partei B im Zusammenhang mit diesem Vertrag, Verstoß gegen diesen Vertrag durch Partei B oder Falschdarstellungen von Partei B in Bezug auf Partei A, die Produkte oder diesen Vertrag entstehen, unabhängig von der Art der Klage. Partei B ist allein verantwortlich für jegliche Ansprüche, Garantien oder Darstellungen, die von Partei B, den Vertretern oder Agenten von Partei B gemacht wurden und von den Garantien abweichen, die von Partei A in der jeweiligen Endnutzerlizenzvereinbarung bereitgestellt wurden.

 

11. VERLETZUNG

Partei A stimmt zu, jegliche Ansprüche oder Klagen gegen Partei B zu verteidigen oder, nach eigenem Ermessen, beizulegen, soweit diese aus einer Drittanbieter-Behauptung resultieren, dass die zulässige Nutzung eines Produkts durch Endnutzer ein Patent oder Urheberrecht nach den Gesetzen des Gebiets verletzt. Vorausgesetzt, Partei A hat die Kontrolle über eine solche Verteidigung oder Beilegung von Verhandlungen und Partei B benachrichtigt Partei A umgehend über jegliche derartigen Ansprüche und leistet angemessene Unterstützung bei deren Verteidigung. Im Falle eines solchen Verstoßanspruchs kann Partei A nach eigenem Ermessen Partei B mit Ersatzprodukten zur Verfügung stellen, die für Partei B zufriedenstellend sind, um die betroffenen Produkte in Partei B's Lagerbestand zu ersetzen. Partei A haftet nicht gemäß diesem Abschnitt, wenn der Verstoß aus Partei B's Aktivitäten resultiert, nachdem Partei A Partei B in gutem Glauben mitgeteilt hat, dass Partei A der Ansicht ist, dass Partei B's Aktivitäten zu einem solchen Verstoß führen werden.

Die vorstehende Bestimmung stellt die gesamte Haftung von Partei A im Hinblick auf die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten dar.

Falls Party B rechtswidrige Aktivitäten feststellt, die die geistigen Eigentumsrechte von Party A verletzen, so informiert Party B Party A unverzüglich. Party B wird sein Bestes tun, um Schäden für Party A durch solche Aktivitäten zu vermeiden.

 

12. HANDELSMARKEN

"Trademarks" bezeichnet alle Namen, Marken, Logos, Designs, Handelskleidung und andere Markenbezeichnungen, die von Partei A in Verbindung mit ihren Produkten und Dienstleistungen verwendet werden.

12.1. Nutzung

Während der Laufzeit dieses Vertrags kann Partei B Markenzeichen, die Party A im Zusammenhang mit dem/ den Produkt(en) zugeordnet sind, zur Förderung der Produkte verwenden, unter folgenden Bedingungen. Partei B erklärt sich damit einverstanden, das entsprechende Markenzeichen-Symbol (entweder .< oder .< in einem hochgestellten Zeichen nach dem Produktnamen) zu verwenden und klar darauf hinzuweisen, dass Party A Eigentümer der Marke ist, wann immer der Produktnamen in einer Anzeige, Broschüre oder in anderer Weise im Zusammenhang mit den Produkten erwähnt wird. Sollte Party A Party B mitteilen, dass die Verwendung der Party A Markenzeichen nicht den von Party A festgelegten Standards entspricht, wird Partei B untersagt, diese Verwendung unverzüglich den Standards anzupassen und Party A Muster für diese angepasste Verwendung zur Verfügung zu stellen. Alle Verwendungen der Party A Markenzeichen erfolgen gemäß den von Party A von Zeit zu Zeit herausgegebenen Markenrichtlinien und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Party A. Partei B darf die Markenzeichen von Party A nicht mit anderen Marken kombinieren, um effektiv eine einheitliche zusammengesetzte Marke zu schaffen. Partei B darf keine Handlungen vornehmen oder veranlassen, die Party A's Rechte, Ansprüche und Interessen an Markenzeichen oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten in irgendeiner Weise streitig machen, beeinträchtigen oder reduzieren. Partei B erkennt Partei A's Eigentum an den Party A Markenzeichen an und erklärt sich damit einverstanden, Partei A's Markenzeichen oder verwirrend ähnliche Markenzeichen in keiner Gerichtsbarkeit zu registrieren und nichts zu unternehmen, was im Widerspruch zu Partei A's Eigentumsrechten an den Marken steht.

12.2. Verletzungsverfahren

Party B verpflichtet sich, Party A umgehend über jegliche unbefugte Verwendung der Markenzeichen von Party A durch Dritte zu informieren, sobald Party B hiervon Kenntnis erlangt. Party A hat das alleinige Recht und die alleinige Entscheidungsbefugnis, rechtliche oder administrative Verfahren zur Durchsetzung der Markenrechte von Party A einzuleiten, einschließlich Klagen wegen Markenverletzung oder Verfahren zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, bei denen die Markenzeichen von Party A betroffen sind.

12.3. Markenregistrierungen

Party B, auf Anfrage und auf Kosten von Party A, hat Party A mit allen Mustern zu versorgen, alle Anträge für Markenübertragungen oder ähnliche Dokumente zu unterzeichnen und jede andere ähnliche Handlung auszuführen, die vernünftigerweise erforderlich ist (1), um die vollständigen Haftungskosten des Registers zu tragen (2), um das rechtmäßige Recht zur Verwendung von Produktnamen, Bezeichnungen oder Marken in dem von Party A vernünftigerweise verlangten Umfang zu erreichen.

 

13. BEZIEHUNG DER PARTEIEN

Diese Vereinbarung stellt weder eine bevollmächtigte Vertretung der Parteien dar noch begründet sie eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine ähnliche Beziehung zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu verpflichten. Partei B erkennt an und stimmt zu, dass ihre Beziehung zu Partei A die eines unabhängigen Vertragspartners ist, und Partei B wird sich nicht in einer Weise verhalten, die auf eine andere Beziehung als die eines unabhängigen Vertragspartners hinweist oder darauf schließen lässt. Partei A und Partei B erkennen an und stimmen zu, dass: (a) Partei B berechtigt ist, Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen außerhalb von Partei A zu bewerben und zu verkaufen; (b) Partei B nicht verpflichtet ist, ausschließlich Produkte oder Dienstleistungen von Partei A zu bewerben; und (c) die Entscheidung von Partei B, einen Teil oder seine gesamten geschäftlichen Aktivitäten den Produkten oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens zu widmen, ausschließlich im Ermessen von Partei B liegt.

 

14. GÜLTIGKEITSDAUER

Dieser Vertrag gilt für eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens. Er wird automatisch um weitere einjährige Zeiträume verlängert, es sei denn, eine der Parteien gibt mindestens 60 Tage vor Ablauf schriftliche Benachrichtigung an die andere Partei, vorbehaltlich der Kündigungsrechte gemäß Abschnitt 15.

 

15. Beendigung

15.1. Party A kann diesen Vertrag sofort kündigen, wenn:

a. Es gibt eine Veränderung im Besitz oder in der Kontrolle von Partei B.

b. Party A stellt die Produktion der Produkte ein oder möchte aus irgendeinem Grund den Verkauf im Gebiet einstellen.

c. Die Partei B erreicht keines ihrer Verkaufsziele;

d. Party B wird zum Gegenstand von Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit, oder wird zahlungsunfähig gemacht, oder stellt eine Abtretung zum Nutzen eines Gläubigers dar, oder wird nach dem aufrichtigen Ermessen von Partei A finanziell instabil;

e. Die Partei B versucht, ihre Rechte gemäß dieser Vereinbarung ganz oder teilweise ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Partei A an Dritte abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu übertragen.

f. Partei B begeht Fahrlässigkeit oder illegales Verhalten oder legt Party A falsche oder unwahre Informationen vor;

15.2. Jede Partei kann dieses Abkommen kündigen, wenn:

Die andere Partei verletzt wesentlich die Bestimmungen dieses Vertrags aus Gründen, die nicht in Abschnitt 15.1 oben angegeben sind, und der Verstoß wird nicht behoben innerhalb von fünfzehn (15) Tagen, nachdem die nicht verstoßende Partei die verstoßende Partei über den Verstoß informiert hat.

15.3. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus jeglichem Grund ist Partei B verpflichtet:

a. Sofort alle Produktregistrierungen und sonstigen Registrierungen, die von Party B erhalten und/oder gehalten wurden, an Party A zurückgeben.

b. Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung dieses Vertrags geben Sie alle vertraulichen Informationen von Partei A und alle anderen damit verbundenen Materialien von Partei A zurück. Partei B darf keine Kopien von vertraulichen Gegenständen oder Informationen erstellen oder behalten, die ihr anvertraut wurden.

c. Die Ernennung von Party B zum autorisierten Wiederverkäuferpartner der Produkte von Party A wird sofort beendet, und Party B wird sofort aufhören, die Markenzeichen zu verwenden und alle Angaben einzustellen, dass es sich um einen autorisierten Wiederverkäuferpartner von Party A handelt.

 

16. HÖHERE GEWALT

Keine Partei ist haftbar für jegliches Versäumnis oder Verzögerungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hierunter (mit Ausnahme der Zahlung von Geld), bedingt durch, jedoch nicht beschränkt auf Bedingungen wie Streiks, Engpässe, Aufstände, Unruhen, Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen, höhere Gewalt, Krieg, staatliches Handeln, Arbeitsbedingungen, Erdbeben, Materialknappheit oder jede andere Ursache, die außerhalb der vernünftigen Kontrolle einer solchen Partei liegt.

 

17. SCHIEDSGERICHTSVERFAHREN

Sofern eine Partei hierauf eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung von unausgleichbarem Schaden oder sonstige gerechte Entschädigung beantragt, wird jeder Streit, jede Kontroverse oder jeder Anspruch, der sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder dem Verstoß, der Beendigung oder der Ungültigkeit dieser Vereinbarung ergibt, endgültig nach den zum Zeitpunkt geltenden Regeln der Chinesischen Schiedsvereinigung durch einen oder mehrere Schiedsrichter beigelegt, die gemäß besagten Regeln ernannt werden. Der Ort des Schiedsverfahrens soll die Stadt Sichuan in der Volksrepublik China sein. Das anwendbare Recht des Schiedsverfahrens soll durch Bezugnahme auf das Recht Chinas bestimmt werden. Die englische Sprache soll während des Schiedsverfahrens verwendet werden.

 

18. MISCELLANEOUS

Die von beiden Parteien unterzeichneten schriftlichen Dokumente auf der Grundlage dieser Vereinbarung sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Wenn es keine Bestimmungen für bestimmte Punkte in den schriftlichen Dokumenten gibt, gelten die entsprechenden Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Vereinbarung enthält das gesamte Verständnis der Parteien und es gibt keine Verpflichtung, Vereinbarung oder Verständigung zwischen den Parteien, außer den ausdrücklich hierin festgelegten. Diese Vereinbarung darf nicht verändert, erlassen, geändert oder ergänzt werden, es sei denn, dies erfolgt schriftlich von den Parteien hierzu und wird notariell beglaubigt. Diese Vereinbarung wurde in englischer Sprache verfasst und in vier Exemplaren erstellt, wobei jede Partei zwei Originalversionen der englischen Fassung besitzt.

 

Dieser Vertrag tritt erst in Kraft, wenn er von Partei B unterzeichnet und von Partei A durch einen elektronischen Bestätigungsbrief empfangen und akzeptiert wird.

 

IN DEM GLAUBEN ZEUGEND, haben die unterzeichneten Parteien durch Anklicken des Zustimmungs-Kästchens in der Partner Online-Anmeldung gemäß dem Genehmigungsdatum von Partei A (wirksam ab dem Genehmigungsdatum von Partei A) diese Vereinbarung abgeschlossen.

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